Nachstehend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von TAXI Koch, Inh. Günter Koch, Kronenburg 2, 25813 Husum (nachfolgend TAXI 3000 genannt) Stand: 01.08.2012
§ 1 Allgemeines
Für Verträge zwischen der von TAXI 3000 angebotenen Dienstleistungen in der Personen- und Sachbeförderung und Kunden gelten die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die aktuelle, gültige Fassung der AGB von TAXI 3000 liegt in allen Fahrzeugen von TAXI 3000 zur Kenntnisnahme aus und ist in den Geschäftsräumen Kronenburg 2 in 25813 Husum deutlich sichtbar ausgehängt. Für die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geleistete Beförderungsleistung gilt die jeweils aktuelle Fassung der AGB, bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung . Abweichende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn TAXI 3000 sie zuvor in Schriftform akzeptiert hat.
§ 2 Vertragsabschluss und Rücktritt vom Vertrag
1. TAXI 3000 nimmt Aufträge zur Personen- und Sachbeförderung zu den aktuellen Konditionen an, die sie zum Zeitpunkt der Bestellung auf Druckschriften bzw. im online veröffentlicht hat. Die Annahme der Aufträge zur Personen- und Sachbeförderung geschieht in persönlicher Form, d.h. mündlich/fernmündlich durch den dazu berechtigten Fahrer von TAXI 3000 oder durch die Zentrale, die Aufträge auch telefonisch, als Fax, eMail oder in Briefform entgegen nimmt. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn TAXI 3000 den Auftrag zur Personen- und Sachbeförderung entweder vorab schriftlich bestätigt hat oder wenn die Fahrt durch den Fahrer tatsächlich ausgeführt wird.
2. Für Anfahrten am Bahnhof, Flughafen oder Fährhafen oder Abholungen kann eine bestimmte Anfahrt- bzw. Abholzeit vereinbart werden. Bei Flug- oder Fahrplanänderungen hat der Fahrgast/Kunde TAXI 3000 so rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen, dass gegebenenfalls rechtzeitig eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann. Anderenfalls haftet der Kunde für TAXI 3000 entstehende Schäden. Bei Abholungen von Flughäfen hat der Kunde TAXI 3000 gegenüber die genauen Flugdaten mit Flugnummer mitzuteilen. Nur die Abholung zum Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft ist vertraglich geschuldet, es sei denn der Kunde teilt TAXI 3000 die geänderte Ankunftszeit rechtzeitig mit oder es war für TAXI 3000 zumutbar sich rechtzeitig über genaue Ankunftszeiten zu informieren.
3. Wird ein schriftlich bestätigter Auftrag der Personen- und Sachbeförderung vor dem Fahrtermin durch den Kunden storniert, fallen nachstehende Gebühren an: - bis 3 Tage vor dem vereinbarten Fahrttermin in Höhe von 25% - bis 2 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin in Höhe von 50% - weniger als 2 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin in Höhe von 100% des jeweiligen voraussichtlichen Beförderungsentgeltes. TAXI 3000 behält sich vor, nach freiem Ermessen zu beurteilen, ob im Einzelfall die Stornogebühren erhoben werden oder aus Kulanzgründen darauf verzichtet werden kann.
§ 3 Beförderungsentgelte/Preise
1. Alle Beförderungsentgelte verstehen sich in der Währung Euro, zuzüglich Spesen und möglicher Verkehrswegnutzungsgebühren (Fähren, Maut etc.). Maßgeblich sind die aktuellen Preisangaben von TAXI 3000, die in den Geschäftsräumen einsehbar sind . Alte Preislisten haben mit der Veröffentlichung einer neuen ihre Gültigkeit verloren.
2. Im Pflichtfahrbereich gilt der einheitliche Taxitarif in Nordfriesland nach der Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen auf dem festländischen Teil des Kreises Nordfriesland einschl. Nordstrand. Für die zum Landkreis Nordfriesland zählenden Inseln Inseln Amrum, Föhr, Pellworm und Sylt besteht eine eigenständige Verordnung.
3. Das Beförderungsentgelt ist auf dem Fahrpreisanzeiger anzuzeigen.
§ 4 Beförderung von Personen und Sachen
1. Fahrgäste haben sich jederzeit so zu verhalten, dass ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit weiterer Fahrgäste sowie sonstiger Verkehrsteilnehmer nicht geefährdet wird. Sie beachten die Einhaltung der gesetzlichen Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher, minderjähriger Personen. Weiter beachten Sie die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Haustiere. Im Schadensfall haften Kunden und sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schäden.
2. Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist TAXI 3000 freigestellt. Liegen besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Einschränkungen vor, sind auf diese bei der Bestellung oder bei Fahrtantritt hinzuweisen.
3. Auf Kundenwunsch wird wird die zu Grunde zu legende Fahrstrecke bei kilometerabhängiger Fahrpreisberechnung vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt. Bei kilometerunabhängigen Fahrpreisen, eir z.B. Sammelfahrten, ist TAXI 3000 die Wahl der Fahrstrecke freigestellt.
4. Mitgenommene Gepäckstücke der Fahrgäste und in deren Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der gesamten Beförderungszeit in der alleinigen Aufsicht des Kunden. Wenn eine Sicherung der Ladung offensichtlich nicht möglich ist oder die Ladung nur durch ein Inkaufnehmen einer Gefährdung von Fahrer oder des Fahrzeuges geladen werden können, behält TAXI 3000 es ich vor, diese Ladung von der Beförderung auszuschließen.
5. Nahrungsmittel werden nur in den dafür vorhergesehenen und geschlossenen Behältnissen befördert. Der Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln ist während der Fahrt ohne das ausdrückliche Einverständnis von TAXI 3000 untersagt. 6. Bei Fahrten mit Grenzübertritten, auch innerhalb der EU, verpflichten sich Fahrgast bzw. alle Fahrgäste im Besitz von gültigen Ausweispapieren (Personalausweis oder Reisepass) zu sein.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug und erweitertes Pfandrecht
1. Das auf dem Fahrpreisanzeiger angezeigte Beförderungsentgelt für Dienstleistungen ist bei Erbringung fällig und wird in bar erhoben.
Ausgenommen hiervon sind Aufträge, für die im voraus eine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die Zahlung mit Kreditkarten als Zahlungsmittel werden zur Zeit leider noch nicht akzeptiert.
2. Bei Bestandskunden, mit denen eine Zahlung auf Rechnung für Dienstleistungen in der Personen- und Sachbeförderung vereinbart wurde, sind die Zahlungen bis spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zu leisten.
Abzüge wie Skonto oder abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit TAXI 3000.
Bei Erteilung einer Genehmigung den Rechnungsbetrag per Einzugsermächtigung/Lastschrift einzuziehen hat der Kunde dafür zu Sorgen, dass die nötige Deckung der Konten vorhanden ist.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn TAXI 3000 über den Betrag nach Wertstellung unbeschränkt verfügen kann. Verrechnungsscheck bzw. Barscheckeinreichungen gelten erst nach vorbehaltloser Einlösung und Wertstellung als Zahlung.
4. TAXI 3000 ist nach § 288 Abs. 3 BGB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% per anno über dem Basiszinssatz zu fordern, sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät. Sofern TAXI 3000 nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist TAXI 3000 berechtigt, auch diesen geltend zu machen (§ 288 Abs. 3 BGB).
5. Im Falle einer Stornierung/Rücklastschrift, unabhängig von den anfallenden Bankgebühren, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von EUR 25,00 fällig.
§ 6 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung
1. Der natürliche Verschleiß an Transport- oder Kuriergütern und Reisepäck etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des Transportes durch TAXI 3000 in sachgemäßer Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung natürlichem Verschleiß.
Lackbeschädigungen von durch TAXI 3000 transportierten Kinderwagen, Fahrrädern, Rollstühlen, Gehilfen etc. können auch bei sachgemäßer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlicher Verschleiß zu betrachten.
2. Transport- und Kuriergut, welches ohne die persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, soweit nicht vor Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch TAXI 3000 gegengezeichnet wurde (vgl. § 4 Ziffer 6).
3. Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen bei der Sachgutbeförderung sind TAXI 3000 umgehend bei Ende der Fahrt anzuzueigen.
4. Die Fahrgäste tragen die Verantwortung für alle Körper- oder Sachschäden, die sich aus dem eigenen Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln im Fahrzeug ergeben.
5. TAXI 3000 haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am Fahrziel entstehen, nur, wenn
5.1. die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- der Ankunftszeit zwischen TAXI 3000 und dem Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wurde
5.2. die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvorhergesehene technische Mängel, Verkehrsstaus oder Unfälle entsteht. TAXI 3000 haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst angewiesen hat und bei der Bestimmung der Zeiten gewöhnliche Fahrtverzögerungen wie etwa durch Stau nicht berücksichtigt hat. Eine verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden, z.B bei Fahrten zu Flughafen/Fährhafen, hier besonders kurzfristige Änderungen des Flug- oder Fahrplanes oder eine resultierende Abweichung gegenüber der geplanten Ankunftszeit, entbindet diesen nicht von seiner Leistungspflicht.
6. Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstanden sind, werden ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend gemacht wurden.
7. Die Haftung von TAXI 3000 für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist auf den doppelten Fahrpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch TAXI 3000 verursacht wird.
8. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährigen Begleitpersonen, von Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden., welche, aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen, am Eigentum von TAXI 3000 oder dritten Personen entstehen. Dies gilt imbesonderen auch für Schäden, die durch Verunreinigung wie Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder Rauchwaren entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird TAXI 3000 neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Reinigung und Trocknung entstehen.
§ 7 Datenschutz
TAXI 3000 erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu (§ 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz).
§ 8 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht .
Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist 25813 Husum.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 25813 Husum.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.